Bestattungsvorsorge ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit – doch Sie können noch mehr tun. Die folgenden Maßnahmen sollten Sie zumindest in Erwägung ziehen:
Testament
Mit Ihrem Testament halten Sie Ihre persönlichen Wünsche zur späteren Erbverteilung verbindlich fest. Ausführlichen Rat dazu finden Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Patientenverfügung
Vorstellungen zur medizinischen Versorgung können schriftlich fixiert werden. Damit bleibt die persönliche Selbstbestimmung auch für jene Notfälle gewahrt, in denen sich ein Patient den Ärzten nicht mitteilen kann.
Sie gibt einer Vertrauensperson die Möglichkeit, im Notfall geschäftliche und behördliche Angelegenheiten für den Betroffenen zu übernehmen. Broschüre Betreuungsrecht – BMJV